echt - Serviceliste „Kirchliche Praxis”

Woher hat die Kirche meine Adresse?
Wann und warum bekomme ich echt ?
Was passiert mit meiner Kollekte?
Was passiert mit meiner Kirchensteuer?

Welcher Pfarrer/welche Pfarrerin ist für mich zuständig?
Kann ich die Gemeinde wechseln oder meine Zugehörigkeit zu einer bestimmten erklären?
Wer bestimmt über das, was in meiner Gemeinde/ in der Kirche passiert?
Welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer betreut mich?
Wie kann ich aktiv in der Kirche mitwirken? Muß ich dazu evangelisch sein?
Muß ich evangelisch zu sein, um hauptamtlich bei der Ev. Kirche zu arbeiten?

Wie kann ich aus der Kirche austreten?

Welche Sakramente gibt es in der Evangelischen Kirche?
Welche Rechte erwerbe ich mit der Taufe?
Wer kann Taufpatin oder Taufpate werden?
Was bedeutet "Segnung" von Kindern?

Was ist die Konfirmation und wer kann konfirmiert werden?
Wie kann ich mein Kind zur Konfirmation anmelden?
Welche Rechte erwerbe ich mit der Konfirmation?

Wer kann am Abendmahl teilnehmen?

Wer kann evangelisch heiraten?
Welche Aufgabe haben Trauzeugen?
Wo soll der Traugottesdienst stattfinden?

Wer sucht die Musik für den Traugottesdienst aus?
Darf ich Fotografieren oder Filmen?

Wer kann Krankensalbung erhalten?

Wer kann evangelisch bestattet werden?

Wo kann ich Aktuelles aus meiner Kirche erfahren?
 

Woher hat die Kirche meine Adresse?

    Die Kirche erhält die Adressen ihrer Mitglieder über die Einwohnermeldeämter. Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz an einem bestimmten Ort anmelden, sind Sie damit auch kirchlich einer bestimmten Ortsgemeinde zugeordnet.
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Wann und warum bekomme ich echt ?

    echt ist die Mitgliederzeitschrift der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und wird seit 1993 jedem Kirchenmitglied ab 14 Jahren - bzw. jedem Haushalt, in dem mindestens ein Kirchenmitglied gemeldet ist (1. Wohnsitz) - viermal jährlich kostenlos zugestellt. echt versteht sich als Kontakt- und Dialogmedium für alle Kirchenmitglieder - gerade auch für diejenigen, die sonst wenig oder keinen Kontakt zu einer Gemeinde haben. Das Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) - eine von 24 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) - umfaßt einen Großteil von Hessen und einen kleinen Teil von Rheinland-Pfalz. Auch wer nicht zu unserer Landeskirche gehört, kann echt für einen jährlichen Unkostenbeitrag von zehn Mark bei der Redaktion abonnieren.
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Was passiert mit meiner Kollekte?

    Die Kirchensynode - quasi das Parlament der Kirche - beschliesst für jedes Jahr einen Kollektenplan. Dieser legt etwa die Hälfte der sonntäglichen Gottesdienstkollekten als "Pflichtkollekten" für gesamtkirchliche Aufgaben (z.B.: BROT FÜR DIE WELT, Jugendarbeit, Diakonisches Werk, Dritte-Welt-Arbeit, Missionswerke etc.) fest. Solche Kollekten werden an den jeweiligen Sonntagen im gesamten Kirchengebiet für den gleichen Zweck gesammelt. Der andere Teil der Kollekten sind "freie Kollekten", über deren Verwendung der Kirchenvorstand der jeweiligen Gemeinde entscheidet.
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Was passiert mit meiner Kirchensteuer?

    Von den Kirchensteuereinnahmen werden vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt, die für andere Menschen da sind. Rund 75 Prozent der Haushaltsmittel gehen in die Kosten für das Personal. Das sind die Löhne für etwa 1800 Pfarrerinnen und Pfarrer und fast 9000 Angestellte. Auch die Diakonie und die Kindergärten bekommen zum Beispiel Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln. Im diakonischen Bereich sind 12.500 Menschen hauptamtlich beschäftigt. Insgesamt schafft die Kirchensteuer eine gute Grundlage für solide vorausschauende Finanzplanung. Bei Ihrer Steuererklärung können Sie die Kirchensteuer übrigens als Spende absetzen.
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Welcher Pfarrer/welche Pfarrerin ist für mich zuständig?

    Sie können jeden Pfarrer/jede Pfarrerin ansprechen. Am naheliegendsten ist es jedoch, sich an ihre Gemeindepfarrerin oder Ihren Gemeindepfarrer zu wenden. Mit der polizeilichen Meldung an ihrem Wohnort (1. Wohnsitz) sind Sie automatisch einer bestimmten Kirchengemeinde zugeordnet. Bei einem Umzug brauchen Sie sich daher nicht bei einer neuen Gemeinde anmelden, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt umgemeldet haben.
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Kann ich die Gemeinde wechseln oder meine Zugehörigkeit zu einer bestimmten erklären?

    Die Zugehörigkeit zu einer anderen Kirchengemeinde können Sie beantragen, indem Sie entweder der Gemeinde, zu der Sie aufgrund ihres ersten Wohnsitzes gehören oder der Gemeinde, zu der Sie wechseln möchten, eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Ihre Gemeindezugehörigkeit ist wichtig, weil Sie dort zum Beispiel den Kirchenvorstand mitwählen oder als Kandidat/Kandidatin aufgestellt werden können. Seelsorge können Sie allerdings von jeder Pfarrerin oder jedem Pfarrer ganz unabhängig von Ihrem Wohnort erhalten. Das gilt auch für ehrenamtliches Engagement.
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Wer bestimmt über das, was in meiner Gemeinde/ in der Kirche passiert?

    Kirche sind alle Mitglieder - also bestimmen auch alle mit. Zum Beispiel durch Teilnahme an den Kirchenvorstandswahlen oder Mitsprache bei Gemeindeversammlungen. Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Bereits mit 14 Jahren können Gemeindeglieder wählen, wenn sie konfirmiert sind, mit 18 Jahren als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden. Die Kirchenvorstände wiederum entsenden Vertreterinnen und Vertreter in die Dekanatssynoden, die mehrere Gemeinden umfassen. Die Dekanatssynoden wählen Mitglieder in die Kirchensynode, die über den Kurs und die Führungsspitze der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau entscheidet. Sie verabschiedet unter anderem den jährlichen Haushalt und wählt den Kirchenpräsidenten bzw. die Kirchenpräsidentin sowie die Pröpstinnen und Pröpste. Alle Synoden tagen öffentlich; die "Laien" bilden gegenüber den Pfarrerinnen und Pfarrern immer eine Mehrheit.
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Welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer betreut mich, wenn ich unterwegs bin oder ein besonders Anliegen habe?

    In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gibt es eine Reihe von Spezialpfarrämtern. Darunter fallen Pfarrerinnen und Pfarrer, die "übergemeindlich" arbeiten und für spezielle Bereiche zuständig sind wie etwa Seelsorge in Krankenhäusern, für Behinderte, Gefangene, Polizei, Militär, Zivildienstleistende, Studentinnen und Studenten und vieles mehr. Auch am Flughafen, auf Messen oder in Kurorten stehen Ihnen Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Verfügung. Erkundigen Sie sich auch an Ihrem Urlaubsort - auf dem Campingplatz oder im Hotel - nach kirchlichen Angeboten wie zum Beispiel der Urlauberseelsorge "Kirche unterwegs".

Wie kann ich aktiv in der Kirche mitwirken? Muß ich dazu evangelisch sein?

    Wenn Sie konfirmiertes Kirchenmitglied und mindestens14 Jahre alt sind, können Sie alle sechs Jahre das Leitungsgremium Ihrer Gemeinde, den Kirchenvorstand, mitwählen. Sie erhalten dazu eine Wahlbenachrichtigung. Wer 18 Jahre alt ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden. Bei regelmäßigen Gemeindeversammlungen hat zudem jedes Gemeindeglied die Möglichkeit, an Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Wenn Sie sich ehrenamtlich in der evangelischen Kirche engagieren wollen, müssen Sie nicht notwendigerweise bei ihr Mitglied sein. Über Möglichkeiten ehrenamtlicher Arbeit in verschiedenen Bereichen wiebeispielsweise Jugend- Alten- und Frauenarbeit, oder Osteuropahilfe und Dritte-Welt-Initiativen informiert Sie die ECHT-Serviceliste "Wohin wenden, wenn ich mich einmischen will?", die Sie bei der Redaktion anfordern können.

Muß ich evangelisch zu sein, um hauptamtlich in einer Einrichtung der evangelischen Kirche zu arbeiten?

    Wenn es sich um eine Aufgabe handelt, bei der Sie am Verkündigungsauftrag mitwirken, ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche Voraussetzung. Hierunter fallen zum Beispiel Küster/-innen, Gemeindepädagogen/-innen oder hauptamtliche Kirchenmusiker/-innen. Bei allen anderen Stellen ist die Mitgliedschaft in einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland oder der Konferenz Europäischer Kirchen angehörigen Kirchen notwendig.
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Wie kann ich aus der Kirche austreten?

    Ein Kirchenaustritt muß beim zuständigen Amtsgericht persönlich erklärt werden.
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Welche Sakramente gibt es in der Evangelischen Kirche?

    In der Evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente: Die Heilige Taufe und das Heilige Abendmahl
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Welche Rechte erwerbe ich mit der Taufe?

    Mit der Taufe erwerben Sie die Christenrechte: das Recht auf Unterweisung -zum Beispiel auf Religionsunterricht - und das Recht, am Abendmahl teilzunehmen. Laut "Lebensordnung" der EKHN kann ein getauftes Kind am Abendmahl teilnehmen, sobald es darauf vorbereitet worden ist und ein gewisses Verständnis dafür aufbringen kann. In der Regel gilt dafür das Grundschulalter, jedoch werden Jugendliche im Konfirmandenunterricht gezielt darauf vorbereitet. Auch als nicht getaufte Erwachsenen können Sie sich taufen lassen. Dazu nehmen Sie zunächst an einem Glaubensseminar oder an einem Taufunterricht teil. Um getauft zu werden oder ein Kind taufen zu lassen, wenden Sie sich bitte an eine Pfarrerin oder einen Pfarrer.
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Wer kann Taufpatin oder Taufpate werden?

    Die Voraussetzung, um ein Patenamt zu übernehmen, ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder in einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland oder der Konferenz Europäischer Kirchen angehörigen Kirchen. Die mit dem Patenamt verbundene Aufgabe, zur christlichen Erziehung eines Kindes beizutragen, kann nur erfüllen, wer selbst einer christlichen Kirche angehört. Schließlich geben die Paten das Taufversprechen im Taufgottesdienst ab. Kirchenrechtlich ohne Bedeutung ist jedoch die Frage, wer das Kind über das Taufbecken hält. Diese Funktion ist nicht an das Patenamt gebunden.
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Was bedeutet "Segnung" von Kindern?

    Immer wieder gibt es Eltern, die ihre Kinder nicht im Säuglingsalter taufen lassen wollen, da die Heranwachsenden ihre Entscheidung über eine Taufe bewußt selbst treffen sollen. Eltern, die aus diesem Grund statt der Kindertaufe eine Segnung ihres Kindes wünschen, können an einem Gottesdienst teilnehmen, in dem Dank, Fürbitte und Segnung für das Neugeborene ausgesprochen werden. Damit kommt die Mitverantwortung der Gemeinde für die christliche Erziehung in den Familien zum Ausdruck.
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Was ist die Konfirmation und wer kann konfirmiert werden?

    Mit der Konfirmation bekräftigten Jugendliche ihre Taufe. Im Konfirmationsgottesdienst versprechen die Konfirmandinnen und Konfirmanden , daß sie mit Gottes Hilfe beim christlichen Glauben bleiben und danach leben wollen; jedem Konfirmanden und jeder Konfirmandin wird ein Konfirmationsspruch mitgegeben. Die Gemeinde bezeugt den Konfirmandinnen und Konfirmanden die ihnen in der Taufe zugesprochene Gnade Gottes. Der Konfirmandenunterricht geht dem Konfirmationsgottesdienst voraus und soll den Jugendlichen helfen, die Bedeutung der Taufe zu erkennen. Er vermittelt Grundwissen und leitet dazu an, Fragen des Glaubens zu erörtern und Folgerungen für das eigene Leben zu ziehen. Der Unterricht umfaßt mindestens 70 Stunden. Auch wer nicht getauft ist kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen und konfirmiert werden, wenn sie/er sich vor der Konfirmation taufen läßt.
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Wie kann ich mein Kind zur Konfirmation anmelden?

    In der Regel sollten die Jugendlichen im achten Schuljahr am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Anmeldung zur Konfirmation erfolgt vor Beginn des Konfirmandenunterrichts beim zuständigen Gemeindepfarramt. Dabei muß die Taufbescheinigung (Stammbuch) vorgelegt werden. Konfirmandinnen und Konfirmanden, die den Wohnort wechseln, erhalten zur Anmeldung in der neuen Gemeinde eine Bescheinigung über die bisherige Teilnahme am Unterricht.
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Welche Rechte erwerbe ich mit der Konfirmation?

    Mit der Konfirmation erwerben Sie das Recht, das Patenamt zu übernehmen. Außerdem sind Sie als konfirmiertes Gemeindeglied berechtigt, den Kirchenvorstand mitzuwählen, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind. Wenn Sie 18 Jahre alt sind, können Sie von ihrer Gemeinde als Kandidat oder Kandidatin für Kirchenvorstandswahlen aufgestellt werden.
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Wer kann am Abendmahl teilnehmen?

    Alle, die am Gottesdienst in der Gemeinde teilnehmen, sind durch Jesus Christus zum Abendmahl eingeladen. Die Teilnahme am Abendmahl setzt in der Regel die Taufe voraus. Auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen können am Abendmahl in evangelischen Kirchen teilnehmen. Kinder sollen entsprechend ihrem Alter auf die Teilnahme am Abendmahl vorbereitet werden. Die Zeremonie des Abendmahls kann in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich ablaufen. Beachten Sie bitte die Hinweise von Pfarrer/-in und Küster/-in oder erkundigen Sie sich dort, wenn Sie spezielle Fragen haben.
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Wer kann evangelisch heiraten?

    Paare können evangelisch heiraten, wenn einer der Partner evangelisch ist und eine evangelische Trauung wünscht. Eine standesamtliche Trauung muß der kirchlichen vorausgehen. Bei der kirchlichen Trauung feiern Frau und Mann gemeinsam mit Verwandten, Freunden, Bekannten und der Gemeinde den Beginn einer Ehe und versprechen sich vor Gott, beieinander zu bleiben "in guten wie in schlechten Zeiten". Sie beten, daß ihre Partnerschaft gelingt und bitten um den Segen für ihre Gemeinschaft.
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Welche Aufgabe haben Trauzeugen?

    In der evangelischen Kirche haben Trauzeugen keine offizielle Funktion wie etwa in der katholischen Kirche. Sie können jedoch als Begleitung des Brautpaares im Rahmen einer feierlichen Gestaltung des Traugottesdienstes mitwirken.
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Wo soll der Traugottesdienst stattfinden?

    Der Traugottesdienst findet grundsätzlich in der Kirche oder einem anderen Gottesdienstraum statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann er an anderen Orten stattfinden. Bedenken Sie bitte, daß die Kirche für solch einen Anlaß oftmals der schönste Raum ist.
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Wer sucht die Musik für den Traugottesdienst aus?

    Die Organistin oder der Organist der Kirchengemeinde gestaltet in der Regel den Traugottesdienst musikalisch. Schön ist es, wenn die Brautleute dazu selbst Ideen einbringen. Die musikalische Gestaltung muß jedoch dem kirchlichen Rahmen entsprechen. Pfarrer/-in und Kirchenmusiker/-in beraten Sie gerne. Es bietet sich auch an, einmal selbst im umfangreichen Kirchengesangbuch zu blättern, um Lieder herauszusuchen, die Ihnen persönlich gefallen.
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Darf ich Fotografieren oder Filmen?

    Zum Fotografieren und Filmen ist zu Beginn des Traugottesdienstes, während des Einzuges des Brautpaares und am Schluß beim Auszug, Gelegenheit. Wenn Sie die Pfarrerin oder den Pfarrer bitten, ist sie/er sicher bereit, sich noch einmal nach dem Gottesdienst zu einem Erinnerungsfoto mit Ihnen vor den Altar zu stellen. Während des Gottesdienstes achten Sie bitte darauf, daß Fotografieren oder Filmen nicht störend oder ablenkend wirken. Es ist gut, wenn unter Verwandten und Freunden verabredet wird, daß möglichst nur einer fotografiert oder filmt - so unauffällig wie es geht. Anfang

Wer kann Krankensalbung erhalten?

    Krankensalbung oder letzte Ölung hat eine Tradition in der katholischen Kirche. Es gibt jedoch entsprechende Formen, die in der evangelischen Kirche praktiziert werden. So sind Pfarrerinnen und Pfarrer bereit, am Sterbebett zu beten, den Segen zu sprechen und das Abendmahl zu feiern.
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Wer kann evangelisch bestattet werden?

    Ein evangelischer Bestattungsgottesdienst ist Verkündigung der Auferstehungshoffnung. Ein Gottesdienst zur Bestattung setzt in der Regel voraus, daß der Verstorbene bei seinem Tode der Evangelischen Kirche angehört hat. War dies nicht (mehr) der Fall, können die Angehörigen mit der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer klären, inwieweit ein Bestattungsgottesdienst dennoch möglich ist.
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Wo kann ich Aktuelles aus meiner Kirche erfahren?

    Der überwiegende Teil unserer Kirchengemeinden gibt regelmäßig einen Gemeindebrief heraus, der über Termine, Veranstaltungen und Neuigkeiten informiert. In der Regel finden sie ihn mehrmals jährlich in Ihrem Briefkasten.
    Über Aktuelles aus dem kirchlichen Leben berichtet zudem die wöchentlich erscheinende Evangelische Sonntagszeitung - das Sonntagsblatt für Hessen und Nassau. Sie ist im Abonnement erhältlich. Ein Probeexemplar erhalten Sie unter der Adresse:
    Gemeinnützige MEDIENHAUS GmbH
    Rechneigrabenstr. 10
    60311 Frankfurt/Main
    Tel.: 069 / 92 10 7- 401

    Sie können auch den EKHN-Newsletter abonnieren. Er wird Ihnen einmal pro Woche per eMail zugestellt.
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Recherche: Jörn Dietze
Redaktion echt
c/o Gemeinnützige Medienhaus GmbH
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