echt Meinung

Kirchliche Bestattung für Ausgetretene?

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit im Grundsatz auch den Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen aufgegeben. Doch unsere Kirche sieht bei Bestattungen Ausnahmen vor. Zum Beispiel wenn das Gespräch mit den Angehörigen eine solche aus seelsorgerlichen Gründen nahelegt. Sollte man diesen Freiraum großzügig nutzen oder ist eher Zurückhaltung angebracht? echt hat nachgefragt.

 

proPro
Barbara Benoit ist Pfarrerin in der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lixfeld.

In einem Bestattungsgottesdienst drückt die feiernde Gemeinde ihre christliche Hoffnung aus. Wir segnen dabei nicht das Leben des Verstorbenen ab. Vielmehr befehlen wir ihn der Gnade Gottes – mit allen Brüchen und Zweifeln, die zu seinem Leben gehörten. Wir hoffen, dass Gott Brüche heilen, auf Zweifel antworten kann. Ein Kirchenaustritt ist häufig ein Bruch in einer Biografie, für den es sehr unterschiedliche Gründe gibt: Da ist eine finanzielle Entscheidung, oftmals aber auch schlechte Erfahrungen mit Einzelpersonen oder schwerem Leid. Eine Aufgabe in der Trauerbegleitung, zu der auch die Bestattungsfeier gehört, ist es, diesen Bruch offen anzusprechen und zugleich unserem Glauben Ausdruck zu verleihen: Gottes Zusage in der Taufe kann von Menschen nicht zerstört werden – auch nicht durch einen Kirchenaustritt.

Im Spezialvikariat im Hospiz habe ich erlebt, dass Menschen am Ende ihres Lebens in kurzer Zeit starke Wandlungen durchmachen können. Es ist möglich, dass sich auch die Einstellung zu Glauben und Kirche noch einmal radikal ändert und eine besondere Nähe entsteht.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ein Mensch am Lebensende eindeutig eine kirchliche Bestattung ablehnt. In diesem Fall würde ich die Trauernden darin unterstützen, seinen Willen zu achten und eine andere Form zu finden.

Es ist falsch, Gottesdienste und damit auch die Bestattung als reine Dienstleistung der Kirche zu verstehen, auf die nur diejenigen einen Anspruch haben, die auch dafür bezahlen. Daher ist es gut und wichtig, dass die Lebensordnung unserer Kirche für die Bestattung Ausgetretener keine rigide Vorschrift macht, sondern eine gemeinsame Entscheidung von Pfarrer und Kirchenvorstand vorsieht. Nicht zuletzt geht es darum, unsere seelsorgerliche Verantwortung in der Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung angemessen wahrzunehmen.

 

proContra
Hans Werner Müller ist Kirchenvorsteher und war lange Jahre Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit sehr klar seinen Willen erklärt und mit der Kirche gebrochen. Man muss davon ausgehen dürfen, dass ihm dabei bewusst ist, dass dies auch Konsequenzen für seine letzten Dinge hat. Es ist wichtig, Kirchenmitgliedern bei einem Austritt mitzuteilen, welche Rechte sie verlieren, und sie zu bitten, auch die Angehörigen darüber zu informieren. Ausnahmen kann es nur geben, wenn ein Sterbender in seinen letzten Tagen ausdrücklich den Wunsch geäußert hat, wieder Mitglied der Kirche sein zu wollen. Die Angehörigen selbst dagegen können im Nachhinein nicht einfach darüber hinweggehen, um nach außen hin den Schein zu wahren.

Die seelsorgerliche Begleitung für die Angehörigen darf auf keinen Fall vernachlässigt werden – auch wenn der Verstorbene ausgetreten war. Doch dies kann und muss unabhängig von der Frage nach einer kirchlichen Bestattung geschehen. Meiner Erfahrung nach verstehen Angehörige, die eine solche fordern, in den meisten Fällen die Gegenargumente, wenn man mit ihnen eingehend darüber spricht. Im absoluten Ausnahmefall kann der Pfarrer mit ihnen auch eine stille Andacht ohne einen Lebenslauf halten. Aber auch das darf nicht zum Regelfall werden.

Es ist wichtig, dass in der Kirche sehr klare Regelungen bezüglich kirchlicher Bestattungen herrschen und Gemeinden und Kirchenvorstände eindeutige Bestimmungen formulieren. Das gibt einerseits den Pfarrerinnen und Pfarrern Sicherheit und Rückhalt und schafft darüber hinaus für alle Mitglieder einer Kirchengemeinde Klarheit und Transparenz. Wo es dagegen eine zu große Grauzone gibt, ist so gut wie immer Ärger vorprogrammiert, weil niemand weiß, woran er ist.

 

Aufgezeichnet von: Jörn Dietze


 

erschienen in echt, 4. Quartal 2009
Copyright by EKHN, Darmstadt
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